Werden Holzöfen nun verboten?
Der Klimawandel ist in aller Munde und das ist auch gut so!
Ab 2045 ist es in Deutschland nicht mehr erlaubt, sich eine neue Öl- oder Gaszentralheizung einzubauen. Dieser Schritt weg von fossilen Brennstoffen ist unserer Meinung nach alternativlos und genau richtig, denn fossile Energieträger sind endlich. Dem Heizen mit erneuerbaren Heizstoffen gehört mittlerweile die Zukunft. Sei es unter anderem z.B. mit einer Luft-Wärmepumpe oder über Erdwärme. Bei solchen Zentralheizungen hat man aber wegen den langen Wegen (Pufferspeicher bis Heizkörper oder Fußbodenheizung) einen hohen Wärmeverlust.
Hier kommen die sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen ins Spiel.
In den Medien ist jedoch derzeit oft die Rede davon, dass diese in Zukunft komplett verboten werden sollen.
Mit diesem Gerücht möchten wir mit diesem Beitrag aufräumen.
Zum besseren Verständnis für dieses Thema muss zunächst unterschieden werden zwischen Dauer- und Zeitbrandöfen:
Dauerbrandofen
Unter einem Dauerbrandofen ist ein Schweden- bzw. Kaminofen zu verstehen und besitzt folgende Eigenschaften:
Ein Kaminofen besteht aus Metall und hat daher keine wärmespeichernden Eigenschaften. Er bringt deshalb nur Wärme in den Raum, wenn er brennt und ist aufgrund seiner geringen Masse sehr schnell wieder kalt, wenn das Feuer erloschen ist. Diese Öfen sind äußerst ineffektiv, da sie neben dem geringen Wirkungsgrad enorm viel Holz benötigen und somit die Atmosphäre mit vergleichsweise viel Kohlenstoffmonoxid und Feinstaub belasten. Laut BimSchV 1. müssen Öfen dieser Art, welche vor dem müssen 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, spätestens Ende 2024 ausgetauscht oder mit einem Feinstaubfilter ausgestattet werden.
Zeitbrandofen
Im Gegensatz zum Schwedenofen ist ein Grundofen ein Zeitbrandofen und besticht durch folgende Eigenschaften:
Die besondere Bauweise (werden an Ort und Stelle mit Schamottsteinen von Grund auf gemauert) führt zu sehr hohen Abbrandtemperaturen im Brennraum. Die Rauchgase, die dabei entstehen, werden nicht einfach in die Luft gepustet, sondern durch ein ausgeklügeltes schamottiertes Zugsystem geführt, das die enthaltene Energie aus den Rauchgasen im Schamottstein gespeichert. Diese Wärme wird über einen Zeitraum von bis zu 12 Stunden pro Abbrand als Strahlungswärme langsam und kontinuierlich an den Raum abgegeben. Neben der Wärmegewinnung ist die Kombination aus hoher Abbrandtemperatur und das lange Zugsystem auch dazu nützlich, die Feinstaubbelastung auf das maximale zu reduzieren. Der Grundofen ist daher von der oben genannten Sanierungspflicht ausgenommen, genießt Bestandsschutz und darf, auch wenn er vor 2010 in Betrieb genommen wurde, auf unbestimmte Zeit weiter genutzt werden. Deshalb ist auch eine Filternachrüstung beim Grund- im Gegensatz zum Kaminofen nicht nötig.
Unser Resumée:
Der handwerklich gemauerte Grundofen wird die einzige Einzelfeuerungsanlage sein, welche wirklich Zukunft hat!
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Wassergeführt
Bei einem wassergeführten Kaminofen können Sie die Wärme vom Heizen direkt in einen Energiekombispeicher oder an das Wärmeverteilsystem abgeben. Das heißt, Sie können mittels Grundofen gleichzeitig Warmwasser bzw. Nutzwasser für das ganze Haus generiert werden.
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